Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das deutsche Privatrecht in fünf Bücher:
- Buch 1 – Vorschriften für Bücher 2-5.
- Buch 2 – Vertragsverhältnisse wie Kauf-, Miet- oder Dienstverträge (Arbeitsrecht).
- Buch 3 – Eigentum und Besitz.
- Buch 4 – Rechtsverhältnisse in Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie deren Ersatzfunktionen wie Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft.
- Buch 5 – Rechtsnormen zu Erbfolge, Testament oder Erbschein.
Begehen junge Menschen eine Straftat, wie einen Diebstahl oder eine Körperverletzung, dann stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus für sie erwachsen. Der zentrale Begriff ist die sogenannte Strafmündigkeit. Doch was bedeutet dieser Begriff?
Unter Strafmündigkeit wird der Zeitpunkt im Leben einer Person bezeichnet, ab welchem er aufgrund des Begehens einer Straftat gerichtlich verfolgt und belangt werden kann. Anders ausgedrückt: Ab welchem Alter kannst du in Deutschland für eine Straftat durch die Entscheidung eines Gerichts bestraft werden?
§ 19 des Strafgesetzbuches sagt, dass Personen als schuldunfähig anzusehen sind, die bei der Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt waren. Und auch im Jugendgerichtsgesetz findet sich etwas zu diesem Thema. §1 dieses Gesetzes sagt, dass ein Jugendlicher eine Person ist, welche schon 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wer also bei der Begehung einer Straftat jünger als 14 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind und kann für seine Handlungen daher nicht strafrechtlich belangt werden. Von diesem Grundsatz darf auch nicht abgewichen werden. Grund für diese Regelung ist, dass der deutsche Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder noch nicht in der Lage sind, zu unterscheiden, ob sie etwas Falsches oder etwas Richtiges tun.
Anders betrachtet der Gesetzgeber Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Junge Menschen in diesem Alter gelten als bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass bei den betreffenden jungen Menschen je nach Einzelfall darüber entschieden wird, ob bereits eine gewisse Reife und Einsicht vorliegt. Hält das Jugendgericht den Jugendlichen für reif genug, um ‚richtig‘ und ‚falsch‘ zu unterscheiden und die Bedeutung seiner Handlungen zu verstehen, dann wird das sogenannte Jugendstrafrecht angewendet. Dieses verfolgt den Zweck, erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken. Die Bestrafung an sich steht nicht im Vordergrund.
Voll strafmündig sind Menschen ab 18 Jahren. Jedoch kann auch bei 18 bis 21-Jährigen unter Umständen das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn diese in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen ähneln oder die begangene Straftat als sogenannte ‚Jugendverfehlung‘ eingeordnet wird.
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